Grunderwerbsteuer 2026: Was Käufer wissen müssen

Wer 2026 eine Immobilie kauft, stößt schnell auf eine Steuer, die im öffentlichen Diskurs wenig Aufmerksamkeit bekommt, im Finanzierungsplan aber erheblich zu Buche schlägt: die Grunderwerbsteuer. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einem Steuersatz von 6,5 Prozent sind das 26.000 Euro, die zusätzlich aufgebracht werden müssen, bevor ein einziger Cent Eigenkapital in die Finanzierung fließt. Wer diese Position unterschätzt oder zu spät berücksichtigt, gefährdet die gesamte Finanzierungsstruktur.

Wie die Grunderwerbsteuer berechnet wird

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem notariellen Kaufvertrag. Bemessungsgrundlage ist der beurkundete Kaufpreis, also der Betrag, auf den sich Käufer und Verkäufer verständigt haben. Bewegliches Inventar wie Einbauküche oder Gartengeräte kann davon getrennt ausgewiesen werden, sofern der Ansatz realistisch und dokumentiert ist. Das Finanzamt prüft solche Abzüge jedoch kritisch. Als Faustregel gilt: Inventar im Wert von mehr als zehn Prozent des Kaufpreises wird selten akzeptiert, ohne dass das Finanzamt nachfragt.

Die Steuer selbst ist ein Landesrecht. Jedes Bundesland legt seinen Satz eigenständig fest. Bayern und Sachsen halten seit Jahren an 3,5 Prozent fest, während Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland mit 6,5 Prozent den höchsten Satz verlangen. Dazwischen liegen alle anderen Länder, meist zwischen 5,0 und 6,0 Prozent.

Steuersätze nach Bundesland im Überblick

Bundesland Steuersatz 2026 Steuer bei 400.000 Euro
Bayern, Sachsen 3,5 % 14.000 Euro
Hamburg 5,5 % 22.000 Euro
NRW, Baden-Württemberg, Hessen 6,0 % 24.000 Euro
Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen 6,5 % 26.000 Euro

Der Unterschied zwischen Bayern und Berlin beläuft sich bei diesem Beispiel auf 12.000 Euro für identische Kaufpreise. Wer grenznahe Lagen vergleicht, etwa im Berliner Umland zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt, kann durch die Wahl des Standorts allein tausende Euro sparen.

Wer zahlt und wann wird es fällig

Rechtlich tragen Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer gemeinsam, in der Praxis trägt sie fast ausnahmslos der Käufer. Das ist Verhandlungssache, aber der Markt hat sich in Deutschland auf diese Aufteilung eingespielt. Das Finanzamt schickt nach der Beurkundung einen Steuerbescheid, in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Ab Zugang des Bescheids hat der Käufer einen Monat Zeit zu zahlen. Erst nach dem Nachweis der gezahlten Steuer, der sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung, kann der Notar die Eintragung ins Grundbuch veranlassen.

Das hat praktische Konsequenzen für die Finanzierungsplanung. Die Grunderwerbsteuer muss in den meisten Fällen aus Eigenmitteln bestritten werden, da Banken sie nicht in das Hypothekendarlehen einbeziehen. Zusammen mit Notarkosten (rund 1,5 Prozent) und Maklerprovision (bis zu 3,57 Prozent) summieren sich die Kaufnebenkosten auf 11 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 Euro können das bis zu 60.000 Euro sein, die vor dem Einzug fließen.

Möglichkeiten zur legalen Steuerminimierung

Eine pauschale Umgehung der Grunderwerbsteuer gibt es nicht, aber es existieren legale Gestaltungsmöglichkeiten, die Käufer kennen sollten. Wie hoch sind die Grunderwersteuern in welchem Bundesland konkret ausfallen, lässt sich vorab präzise berechnen und sollte fester Bestandteil jeder Finanzierungsrechnung sein.

  • Inventar separat ausweisen: Küche, Sauna oder hochwertige Einbauten können im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden. Der Wert muss realistisch sein und per Rechnung oder Gutachten belegbar.
  • Kauf innerhalb der Familie: Übertragungen zwischen Eheleuten, Eltern und Kindern oder Geschwistern sind unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbsteuerfrei. Der genaue Verwandtschaftsgrad entscheidet.
  • Share-Deal-Konstruktionen: Beim Kauf über eine Kapitalgesellschaft greift unter gewissen Schwellenwerten keine Grunderwerbsteuer. Diese Gestaltung ist komplex, aufwendig und lohnt sich erst ab größeren Transaktionsvolumina, außerdem hat der Gesetzgeber die Anforderungen zuletzt deutlich verschärft.
  • Freigrenze für Kleinbeträge: Bei Kaufpreisen unter 2.500 Euro entsteht keine Grunderwerbsteuer, was aber für reguläre Immobilientransaktionen keine praktische Bedeutung hat.

Reformdiskussion: Ändert sich 2026 etwas?

Seit Jahren wird in der Berliner Wohnungspolitik über eine Reform der Grunderwerbsteuer diskutiert. Ein konkretes Modell sieht vor, Erstkäufern einen Freibetrag zu gewähren, ähnlich wie es in einzelnen österreichischen Bundesländern praktiziert wird. Auf Bundesebene scheiterte eine entsprechende Regelung bislang an der Kompetenzverteilung: Die Steuer ist Ländersache, und kein Bundesland wollte dauerhaft auf Einnahmen verzichten.

Zum Stand Anfang 2026 sind die Steuersätze unverändert. Einige Länder, darunter Bayern, prüfen modifizierte Modelle für selbst genutzten Wohnraum, ohne dass bis zum Redaktionsschluss konkrete Gesetzentwürfe vorlagen. Käufer sollten daher mit den aktuell gültigen Sätzen rechnen und sich nicht auf mögliche Entlastungen verlassen, die parlamentarisch noch nicht beschlossen sind.

Grunderwerbsteuer fest in der Finanzplanung verankern

Banken bewerten die Eigenkapitalquote eines Käufers auf Basis der Kaufnebenkosten. Wer 80.000 Euro Eigenkapital mitbringt, für eine 400.000-Euro-Immobilie aber 50.000 Euro an Nebenkosten aufwenden muss, hat de facto nur 30.000 Euro für die eigentliche Finanzierung übrig. Das verschlechtert den Beleihungsauslauf und damit die Konditionen des Darlehens erheblich.

Professionelle Finanzierungsberater empfehlen deshalb, Kaufnebenkosten nicht aus dem Eigenkapital zu finanzieren, sondern als separaten Posten im Budget zu führen und frühzeitig zurückzulegen. Ein realistisches Finanzierungsgespräch beginnt deshalb nicht beim Kaufpreis, sondern bei der Frage, wie viel Kapital nach Abzug aller Nebenkosten tatsächlich für die Immobilie zur Verfügung steht.

Die Grunderwerbsteuer ist keine Überraschung, die man nachträglich irgendwie stemmt. Sie ist eine planbare, feste Größe, die von Anfang an in jede Budgetrechnung gehört.

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