P-Konto: Freibetrag überschritten – so kommst Du an Dein Geld

Liegt mehr Geld auf dem P-Konto als der Freibetrag, ist der Überschuss nicht sofort weg. Die Bank reserviert ihn für den Gläubiger, darf ihn aber erst nach Ablauf des Folgemonats auszahlen. In dieser Zeit kannst Du mit einer Bescheinigung oder einem Antrag beim Vollstreckungsgericht mehr Geld freibekommen.

Kurz zusammengefasst

  • Freibetrag auf dem P-Konto ab 1. Juli 2026: 1.590 Euro pro Monat (bis 30. Juni 2026: 1.560 Euro).
  • Mehr Freibetrag gibt es mit einer Bescheinigung über Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen.
  • Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt drei Monate lang zusätzlich geschützt.
  • Nachzahlungen bis 500 Euro sind geschützt, bei mehr hilft ein Antrag beim Vollstreckungsgericht.

Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto 2026?

Der Freibetrag auf dem P-Konto beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro. Er ergibt sich aus dem unpfändbaren Grundbetrag von 1.587,40 Euro, aufgerundet auf volle 10 Euro. Bis zum 30. Juni 2026 waren es 1.560 Euro.

Der Grundbetrag steht in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19. März 2026, die Aufrundung in § 899 Abs. 1 ZPO. Der Freibetrag gilt pro Kalendermonat und unabhängig davon, woher das Geld stammt: Lohn, Rente, Arbeitslosengeld oder Überweisungen von Bekannten zählen gleich.

Leistest Du Unterhalt oder bekommst Du Kindergeld, erhöht sich der Freibetrag. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro dazu, für die zweite bis fünfte je 332,83 Euro. Kindergeld ist zusätzlich geschützt. Deinen Betrag kannst Du mit dem P-Konto- und Pfändungsrechner 2026: Freibetrag und pfändbarer Betrag ausrechnen.

Situation (ab 01.07.2026) geschützt pro Monat
ohne Unterhaltspflichten 1.590,00 €
mit 1 unterhaltsberechtigten Person 2.187,42 €
mit 2 unterhaltsberechtigten Personen 2.520,25 €
mit 3 unterhaltsberechtigten Personen 2.853,08 €
zusätzlich Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen laut Bescheinigung

Die Erhöhungen für Unterhaltspflichten zählen nur mit Bescheinigung. Quelle der Beträge: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 und § 902 ZPO.

Hände zählen ein paar Münzen, Schwarz-Weiß-Aufnahme
Jeder Euro über dem Freibetrag wird reserviert

Was passiert mit dem Geld über dem Freibetrag?

Geld über dem Freibetrag sperrt die Bank für Dich und hält es für den Gläubiger bereit. Auszahlen darf sie es an ihn erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die Gutschrift folgt. Geht Dein Gehalt am 28. Oktober ein, wartet die Bank also bis Ende November.

Diese Wartezeit steht in § 900 ZPO. Sie löst ein häufiges Problem: Das Gehalt für November kommt Ende Oktober und würde sonst mit dem Oktober-Freibetrag verrechnet. Durch die Wartezeit zählt das Geld im November wieder als geschütztes Guthaben, soweit es den neuen Freibetrag nicht übersteigt.

Umgekehrt verfällt nicht verbrauchter Schutz nicht sofort. Gibst Du in einem Monat weniger aus als den Freibetrag, bleibt der Rest in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO). Die Bank verrechnet Abbuchungen dabei mit dem Geld, das zuerst eingegangen ist.

Wie bekommst Du einen höheren Freibetrag?

Einen höheren Freibetrag bekommst Du mit einer Bescheinigung über Erhöhungsbeträge. Ausstellen dürfen sie die Familienkasse, Sozialleistungsträger, der Arbeitgeber und geeignete Stellen wie anerkannte Schuldnerberatungen. Die Bank muss sie ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage beachten.

Das regelt § 903 ZPO. Familienkasse und Sozialleistungsträger müssen die Bescheinigung auf Deinen Antrag ausstellen, wenn sie Leistungen auf Dein Konto zahlen. Eine Bescheinigung ohne Enddatum gilt bei der Bank zwei Jahre. Danach oder bei konkreten Zweifeln darf die Bank eine neue verlangen.

Reicht eine Bescheinigung nicht, entscheidet das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht auf Antrag. Zwei Wege sind besonders wichtig:

  • Abweichender Freibetrag: Ergibt sich aus einer bundes- oder landesrechtlichen Vorschrift ein anderer pfändungsfreier Betrag, setzt das Gericht ihn auf Antrag fest (§ 906 ZPO).
  • Konto für bis zu zwölf Monate unpfändbar: Gehen seit sechs Monaten fast nur unpfändbare Beträge ein, etwa Sozialleistungen, und ist das auch für die nächsten sechs Monate zu erwarten, kann das Gericht das Guthaben für bis zu zwölf Monate für unpfändbar erklären (§ 907 ZPO).
So prüft die Bank

Die Bank rechnet nur mit dem, was sie sieht und nachweisen kann. Automatisch schützt sie den Grundfreibetrag. Unterhalt, Kindergeld oder Sozialleistungen erkennt sie nicht von selbst als geschützt, auch wenn die Überweisung den Absender trägt.

Für die Führung als P-Konto darf die Bank keinen Aufpreis gegenüber dem bisherigen Girokonto verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am 13. November 2012 entschieden (XI ZR 500/11, Meldung des vzbv).

Zu einem Hemd gefalteter 20-Euro-Schein
Das letzte Hemd: Nachzahlungen bis 500 Euro sind geschützt

Warum wird der Freibetrag oft scheinbar überschritten?

Oft wird der Freibetrag nur scheinbar überschritten, weil Geld für zwei Monate in einem Monat eingeht. Typische Fälle sind Nachzahlungen, Gehalt am Monatsende und Einmalzahlungen. Für Nachzahlungen gilt eine eigene Schutzregel.

Nach § 904 ZPO sind Nachzahlungen laufender Sozialleistungen oder von Arbeitseinkommen bis 500 Euro geschützt. Übersteigt die Nachzahlung 500 Euro, ist sie so weit geschützt, wie sie im eigentlichen Monat kein pfändbares Guthaben ergeben hätte. Den Betrag setzt das Vollstreckungsgericht auf Deinen Antrag fest. Bestimmte Leistungen wie Kindergeld sind bei Nachzahlung ohne diese Grenze geschützt.

Hilfreich ist eine kurze Übersicht: Welche Beträge sind im Monat eingegangen, für welchen Zeitraum waren sie bestimmt, und welche davon sind Sozialleistungen? Mit dieser Liste kann die Bank, eine Schuldnerberatung oder das Gericht schnell prüfen, was geschützt ist.

Was tust Du, wenn die Bank zu viel einbehält?

Behält die Bank zu viel ein, legst Du zuerst die fehlenden Bescheinigungen vor und widersprichst der Berechnung schriftlich. Einwände gegen die Höhe des freien Betrags musst Du bis zum Ende des sechsten Folgemonats mitteilen (§ 899 Abs. 3 ZPO).

Wird die Bank nicht tätig, stellst Du einen Antrag beim Vollstreckungsgericht. Das ist das Amtsgericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat. Hat eine Behörde wie das Finanzamt gepfändet, wendest Du Dich an diese Behörde. Hilfe bei Anträgen und Bescheinigungen bekommst Du bei Schuldnerberatungsstellen. Einen Überblick über alle Schritte bei Kontopfändung und Schulden gibt der Ratgeber Geldprobleme lösen: Pfändung, Schulden und Betrug.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Pfändungen wegen Unterhalts gelten andere Freibeträge, die das Gericht festsetzt. Stand: 29.10.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibetrag ab 01.07.2026: 1.590 Euro, mit Unterhaltspflichten mehr.
  • Überschuss geht erst nach Ablauf des Folgemonats an den Gläubiger.
  • Nicht verbrauchter Schutz bleibt drei Monate erhalten.
  • Erhöhungen nur mit Bescheinigung, ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage.
  • Kein Aufpreis für das P-Konto (BGH, 13.11.2012).

Häufige Fragen zum P-Konto-Freibetrag

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein. Jede Person darf nur ein P-Konto führen und muss das der Bank bei der Umwandlung versichern (§ 850k Abs. 3 ZPO).

Wie schnell wird ein gepfändetes Konto zum P-Konto?

Die Umwandlung wirkt ab dem vierten Geschäftstag nach Deinem Verlangen (§ 850k Abs. 2 ZPO). Wandelst Du innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung um, gilt der Schutz auch für diesen Monat.

Zählt Kindergeld zum Freibetrag?

Kindergeld kommt zusätzlich zum Freibetrag dazu und ist geschützt, wenn Du eine Bescheinigung der Familienkasse vorlegst. Das gilt nicht, wenn ein Kind selbst wegen Unterhalt pfändet (§ 902 Satz 1 Nr. 5 ZPO).

Was passiert mit Weihnachtsgeld auf dem P-Konto?

Auf dem Konto zählt Weihnachtsgeld wie jedes andere Guthaben zum Freibetrag. Beim Arbeitgeber ist es bis zur Hälfte des aufgerundeten Monatsfreibetrags unpfändbar, ab 01.07.2026 also bis 795 Euro (§ 850a Nr. 4 ZPO).

Quellen

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