Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin?

Wer Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin einfährt, der muss diese Gewinne auch versteuern, wenn er die Bitcoins innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft hat. Beträgt der Gewinn weniger als 600 Euro, so ist der Gewinn bis zu dieser Freigrenze als steuerfrei anzusehen. Hat man durch den Weiterverkauf von Bitcoin mehr als 600 Euro Gewinn gemacht, müssen diese Gewinne komplett versteuert werden. Aber kann das Finanzamt eigentlich davon erfahren, wenn man Bitcoin kauft und Gewinne durch den Wiederverkauf dieser einfährt?

 

Das Finanzamt hakt nach

Wer in Aktien, Edelmetalle oder eben auch Kryptowährungen investiert, muss die erzielten Gewinne unter bestimmten Umständen auch versteuern. Auch bei Kryptowährungen wie Bitcoin achtet das Finanzamt sehr darauf, dass die Gewinne korrekt versteuert werden. Doch kann das Finanzamt eigentlich herausfinden, ob man mit Kryptowährung gehandelt hat und ob man Gewinne dabei erzielt hat? Ja, denn die Beamten vom Finanzamt prüfen die Bewegungen von Kryptobrokern und auch Kryptobörsen und kann so herausfinden, ob jemand im Besitz von Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin war.

Ebenfalls berichten die Banken den Finanzämtern von ungewöhnlichen Kontobewegungen und sorgen so für das Interesse der Finanzämter. Die zuständigen Beamten werden in solchen Fällen genau nachhaken und direkt bei dem Kontoinhaber nachfragen. Es ist also kaum möglich, Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen zu verheimlichen und vor den Steuerfahndern zu verbergen.

 

Jeder Handel mit Bitcoin sollte genau erfasst werden

Wer sich mit dem Handel von Bitcoins beschäftigt, sollte also wissen, dass Gewinne unter gewissen Umständen steuerpflichtig sind. Wer die Gewinne verschweigt, macht sich strafbar und muss sogar mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen. Wer diese Strafe umgehen möchte, sollte sich ein wenig mit dem Steuerrecht befassen, denn es gibt auch Möglichkeiten, die Gewinne nicht versteuern zu müssen.

Um die erzielten Gewinne korrekt bei der jährlichen Steuererklärung angeben zu können, sollten jeder Handel mit Bitcoin erfasst werden. Das heißt, man erfasst genau, wann und zu welchem Preis man Bitcoin eingekauft und auch wieder verkauft hat. So kann man alle wichtigen Daten in der Steuererklärung angeben und muss vielleicht sogar keine Steuern bezahlen. Doch eine korrekte Erfassung sollte nicht nur für die eigenen Finanzen getätigt werden.

 

Wann sind Bitcoin Gewinne steuerfrei?

Keine Steuern muss man zahlen, wenn der Gewinn unter der Freigrenze von 600 Euro liegt. Natürlich benötigt das Finanzamt zur Berechnung des Gewinns nicht nur die Endzahlen, sondern auch den Einkaufspreis. Daher ist eine korrekte Buchführung mit entsprechenden Belegen immer von Nöten. Liegt man jedoch auch nur einen Euro über dieser Freigrenze von 600 Euro, so muss man den Gewinn bei der zuständigen Finanzbehörde versteuern.

Auch wenn man die Kryptowährung mehr als ein Jahr in seinem Depot behält, und erst nach dem Ablauf eines Kalenderjahres wieder verkauft, ist der Gewinn von der Steuer befreit. Auch wenn der Markt heute sehr schnelllebig ist, kann es sich somit durchaus lohnen, mit dem Verkauf der Bitcoin zu warten. Hat man den Verkauf erst nach 12 Monaten nach Einkauf getätigt, so muss man die Gewinne nicht in der Steuererklärung angeben, auch nicht dann, wenn sie mehr als 600 Euro betragen.

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