Geldprobleme lösen: Pfändung, Schulden und Betrug

Bei Geldproblemen zählt die richtige Reihenfolge: Konto sichern, Fristen einhalten, Hilfe holen. Wird Dein Konto gepfändet, schützt ein P-Konto ab dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro. Bei Schulden helfen anerkannte Beratungsstellen, bei Betrug zählt jede Stunde. Dieser Ratgeber ordnet die Schritte und führt zu den passenden Beiträgen.

Kurz zusammengefasst

  • Kontopfändung: Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das ist Dein Recht, die Bank muss es ab dem vierten Geschäftstag umsetzen.
  • Freibetrag zu niedrig: Bescheinigung über Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen bei der Bank vorlegen.
  • Schulden wachsen: Kontakt zu einer der über 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aufnehmen.
  • Betrug oder Phishing: Bank sofort informieren, Karte über den Sperr-Notruf 116 116 sperren, Anzeige erstatten.
Zerbrochenes Sparschwein aus Porzellan mit verstreuten Münzen
Wenn das Geld nicht mehr reicht

Wie viele Menschen in Deutschland sind überschuldet?

In Deutschland gelten 5,67 Millionen Erwachsene als überschuldet, das sind 8,16 Prozent. So steht es im SchuldnerAtlas 2025 von Creditreform. Die Quote ist 2025 wieder gestiegen, 2024 lag sie bei 8,09 Prozent.

Auch die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt zu. Das Statistische Bundesamt zählte im Jahr 2025 insgesamt 77.219 Verbraucherinsolvenzen, 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr (Pressemitteilung vom 13. März 2026). Überschuldung heißt dabei: Die laufenden Einnahmen reichen auf absehbare Zeit nicht, um alle fälligen Zahlungen zu leisten.

Kennzahl Wert Quelle, Stand
Überschuldete Erwachsene 5,67 Mio. Creditreform SchuldnerAtlas, 14.11.2025
Überschuldungsquote 8,16 % (2024: 8,09 %) Creditreform SchuldnerAtlas, 14.11.2025
Verbraucherinsolvenzen 2025 77.219 (+8,4 %) Destatis, 13.03.2026
Unpfändbarer Grundbetrag ab 01.07.2026 1.587,40 € (P-Konto 1.590 €) Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

Was tust Du, wenn Dein Konto gepfändet ist?

Ist Dein Konto gepfändet, lässt Du es sofort als P-Konto führen. Jede natürliche Person hat darauf einen Anspruch, auch bei einem Konto im Minus. Bei einem bereits gepfändeten Konto wirkt die Umwandlung ab dem vierten Geschäftstag nach Deinem Verlangen.

Die Regeln stehen in § 850k ZPO. Jede Person darf nur ein P-Konto haben, das versicherst Du gegenüber der Bank. Wandelst Du das Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung an die Bank um, gilt der Schutz auch für diesen Monat (§ 899 Abs. 1 ZPO). Ein Aufpreis für das P-Konto ist nicht erlaubt: Der Bundesgerichtshof hat Zusatzentgelte am 13. November 2012 für unwirksam erklärt (XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12, Meldung des vzbv).

Ist ein Gemeinschaftskonto gepfändet, kannst Du innerhalb eines Monats verlangen, dass Dein Anteil auf ein eigenes Konto bei derselben Bank übertragen wird, auf Wunsch als P-Konto (§ 850l ZPO). Wie viel Dir monatlich bleibt, zeigt der P-Konto- und Pfändungsrechner 2026: Freibetrag und pfändbarer Betrag.

So prüft die Bank

Bei einer Kontopfändung ist die Bank sogenannter Drittschuldner. Sie prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, sondern setzt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss um. Einwände gegen die Forderung selbst richtest Du an den Gläubiger oder das Vollstreckungsgericht.

Guthaben über dem Freibetrag darf die Bank erst nach Ablauf des Monats an den Gläubiger auszahlen, der auf die Gutschrift folgt (§ 900 ZPO). Diese Zeit kannst Du nutzen, um Bescheinigungen vorzulegen oder einen Antrag beim Gericht zu stellen.

Wie läuft eine Pfändung ab?

Eine Pfändung setzt einen Vollstreckungstitel voraus, zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Mit dem Titel beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Das Gericht stellt ihn der Bank oder dem Arbeitgeber zu.

Ab der Zustellung darf die Bank (oder der Arbeitgeber) das gepfändete Geld nicht mehr an Dich auszahlen (§ 829 ZPO). Behörden wie das Finanzamt brauchen kein Gericht. Sie pfänden mit eigener Pfändungsverfügung, die Pfändungsgrenzen der ZPO gelten dabei entsprechend (§ 319 AO).

Vor der Pfändung kommen meist Mahnungen, Inkassoschreiben oder ein gerichtlicher Mahnbescheid. Auf einen Mahnbescheid kannst Du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, wenn die Forderung nicht stimmt (§ 692 ZPO). Lässt Du die Frist verstreichen, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Beratungsgespräch zwischen zwei Männern an einem Schreibtisch
Schuldnerberatung: früh Kontakt aufnehmen

Wo bekommst Du Hilfe bei Schulden?

Hilfe bei Schulden bekommst Du bei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen. In Deutschland gibt es über 1.400 solcher Stellen. Eine Suche bietet das Portal meine-schulden.de der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.

Anerkannte Stellen im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO können zwei Dinge, die Du für die Bank und das Gericht brauchst: Sie stellen P-Konto-Bescheinigungen über Erhöhungsbeträge aus (§ 903 ZPO), und sie bescheinigen den außergerichtlichen Einigungsversuch, den Du vor einer Privatinsolvenz brauchst. Ob die Beratung etwas kostet, hängt vom Träger ab. Das klärst Du am besten beim ersten Anruf.

Der erste Kontakt lohnt früh, bevor eine Pfändung kommt. Bring zum Termin alle Briefe von Gläubigern, Kontoauszüge der letzten Monate und Nachweise über Einkommen und feste Ausgaben mit.

Was tust Du bei Betrug oder Phishing?

Bei Betrug oder Phishing informierst Du sofort Deine Bank und lässt Karte und Online-Banking sperren. Für Karten gibt es den Sperr-Notruf 116 116. Danach erstattest Du Anzeige bei der Polizei und sicherst Nachrichten, Kontoauszüge und Überweisungsbelege.

Den Sperr-Notruf beschreibt die Stiftung Warentest in ihrem Ratgeber „Bankkarte und Kreditkarte sperren“. Echte Banken fragen nie per E-Mail, SMS oder Telefon nach TANs, PINs oder Zugangsdaten. Wie Betrüger mit Zeitdruck und falscher Autorität arbeiten, zeigt der Beitrag Phishing im Banking: Dringlichkeit als Waffe.

Besonders oft trifft Betrug Menschen, die dringend Geld brauchen. Angebote mit Kredit „ohne Schufa“ gegen Vorkasse sind ein typisches Muster. Darauf geht der Beitrag Online-Kreditbetrug – Die Tricks der Betrüger und wie Verbraucher sich schützen können ein.

Person sitzt im Dunkeln vor einem Laptop
Betrug im Netz: Bank sofort informieren
Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung im Einzelfall. Fristen laufen ab Zustellung eines Schreibens, deshalb Briefe vom Gericht, vom Gerichtsvollzieher oder von Behörden sofort öffnen. Stand: 29.10.2026.

Welche Ratgeber helfen bei Pfändung, Schulden und Betrug?

Die folgenden Beiträge und Werkzeuge gehören zu diesem Thema. Weitere Ratgeber zu Kontopfändung, P-Konto-Bescheinigung, Inkasso und Schuldnerberatung erscheinen in den nächsten Wochen und werden hier ergänzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein P-Konto schützt ab 01.07.2026 monatlich 1.590 Euro, ohne Aufpreis.
  • Die Umwandlung wirkt ab dem vierten Geschäftstag, bei Umwandlung im ersten Monat nach Zustellung rückwirkend für diesen Monat.
  • Höhere Freibeträge gibt es nur mit Bescheinigung, zum Beispiel von einer Schuldnerberatung.
  • Gegen einen Mahnbescheid läuft eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen.
  • Bei Betrug: Bank informieren, Sperr-Notruf 116 116, Anzeige.

Häufige Fragen zu Pfändung und Schulden

Kann die Bank mein Konto kündigen, weil es gepfändet wurde?

Banken können Girokonten nach ihren Geschäftsbedingungen kündigen. Ein Basiskonto darf die Bank aber nur aus den Gründen in § 42 Zahlungskontengesetz kündigen, etwa bei einem Zahlungsrückstand von mehr als drei Monaten und über 100 Euro, wenn weitere Ausfälle zu befürchten sind. Eine Pfändung allein gehört nicht dazu. Mehr dazu steht im Beitrag zum Basiskonto.

Wie lange dauert es, bis ein P-Konto eingerichtet ist?

Bei einem bereits gepfändeten Konto wirkt die Umwandlung ab dem vierten Geschäftstag nach Deinem Verlangen (§ 850k Abs. 2 ZPO). Bei Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung gilt der Schutz auch für diesen Monat.

Wer stellt eine Bescheinigung für einen höheren Freibetrag aus?

Familienkasse, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber sowie geeignete Personen oder Stellen nach § 305 InsO, etwa anerkannte Schuldnerberatungsstellen (§ 903 ZPO). Familienkasse und Sozialleistungsträger müssen sie auf Antrag ausstellen.

Was passiert mit Geld, das ich im Monat nicht ausgebe?

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO). Danach fällt es in den pfändbaren Teil.

Quellen